Wie höchst schwierig es ist, sachliche Debatten hinzubekommen, in denen es um Kritik an herrschenden Narrativen zu Viren geht, haben alle, die dem Corona-Dogma nicht willenlos ergeben wollten, in heftigster Weise zu spüren bekommen.
Ob es nun um die Maskenpflicht, Lockdowns oder auch die 1,5-Meter-Abstandsregel ging – stets wurde Kritik daran schlichtweg ignoriert oder als Hirngespinst abgekanzelt. Juristische Verfolgung keineswegs ausgeschlossen. Dabei sollte sich schließlich dann doch die gesamte Kritik am Corona-Narrativ bestätigen. Dass die Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt ist, das hat etwa ein US-Ausschuss des Repräsentantenhauses in einem 520-seitigen Report dargelegt (Transition News berichtete). Dennoch dürfen diejenigen, die uns die Sinnhaftigkeit beziehungsweise Notwendigkeit von Dingen wie Maskenpflicht, Lockdowns oder auch der 1,5-Meter-Abstandsregel als unwiderlegbar verkauft haben, unbehelligt weitermachen.
Genauso verlief es bei der Frage, ob SARS-CoV-2 natürlichen Ursprungs ist oder Produkt eines Laborunfalls. Wer hier wagte, die These vom natürlichen Ursprung auch nur ansatzweise in Frage zu stellen, wurde mit öffentlicher Ächtung bestraft. Leidtragender war zum Beispiel der Physikprofessor Roland Wiesendanger, der Anfang 2021 mit einer Studie an die Öffentlichkeit trat, der zufolge SARS-CoV-2 seinen Ursprung nicht bei Fledermäusen hat, sondern einem chinesischen Labor entstammt.
«Gegeißelt» wurde der 63-Jährige dafür etwa von den «Science-Cops» der öffentlich-rechtlichen Sendung Quarks. Sie sprachen Ende Februar 2021 über den «Fall Wiesendanger» und seine «vermeintliche ‹Studie›», die «für Entsetzen in Wissenschaft und Politik sorgt». Und weiter:
«Bei näherer Betrachtung zeigt sich schnell: Die sogenannte ‹Studie› Wiesendangers hat im wissenschaftlichen Sinne diesen Namen nicht verdient. Qualitätskriterien, die normalerweise an Universitäten selbst für Hausarbeiten gelten, sind in diesem Fall nicht eingehalten.»
Dumm nur, dass es keine Rechtfertigung für die verbalen Geschosse der selbsternannten «Cops» gibt. So hat selbst das RKI bereits ein Jahr zuvor über die Möglichkeit eines Laborursprungs von SARS-CoV-2 diskutiert, worauf Wiesendanger Mitte August 2024 in einem Beitrag aufmerksam macht. Dies ergebe sich etwa aus einem Eintrag in den RKI-Protokollen vom 5. Februar 2020.
Zudem wird aktuell berichtet, «Recherchen der Zeit und der Süddeutschen Zeitung legen nahe, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) es für wahrscheinlich hält, dass die Pandemie Folge eines Laborunfalls im chinesischen Wuhan ist», wie etwa Spiegel.de schreibt. Zu dieser Einschätzung sei der deutsche Geheimdienst bereits im Jahr 2020 gekommen.
Man muss also kein Superhirn sein, um zu realisieren, dass es gerade beim Thema Viren keinen Sinn macht, endgültige Wahrheiten auszurufen, die so unumstößlich sind, dass sich jedwede Diskussion über sie verbietet, und diejenigen, die an diesen angeblich unumstößlichen Wahrheiten rütteln, als «Verschwörungstheoretiker» zu diffamieren.
Die geringste Offenheit und Diskussionsbereitschaft besteht derweil womöglich beim Thema Virusnachweis. Dies zeigt sich bemerkenswerterweise bei Wiesendanger selbst, obgleich er ja persönlich am besten wissen müsste, was Häme, Verachtung, Lächerlichmachung und Ignoriertwerden bedeuten. Dennoch verschließt er sich der Diskussion über das Thema und verweist zum Beispiel in einem Interview mit Politik Spezial lediglich auf die vielen «anerkannten Persönlichkeiten» in der Virologie, die Viren zweifelsfrei nachgewiesen hätten – Persönlichkeiten wohlgemerkt, die ja gerade seine Laborthese als Humbug verdammt haben (siehe dazu das Video unten). Jens Böckenfeld von Grosse Freiheit TV dazu:
«Wiesendanger argumentiert hier – wie so viele – eminenzbasiert und nicht evidenzbasiert. Zudem vergleicht er – wie auch zuletzt Prof. Dr. Andreas Sönnichsen – die Menschen, die bisher keine wissenschaftlichen Beweise für die Existenz von Viren finden konnten, mit denen, die glauben die Erde sei eine Scheibe.
Sein Kollege, der Mikrobiologie-Professor Wolfgang Streit, hat im Interview mit Marvin Haberland und mir leider genauso ungeprüft und eminenzbasiert die Erkenntnisse der Mainstreamforschung übernommen.»
Der Physikprofessor Roland Wiesendanger sagt im Interview mit Politik Spezial, dass man sich mit Menschen, die sich mit der Frage, ob Viren nachgewiesen worden sind, «nicht ernsthaft auseinandersetzen muss». Zum Anschauen des Videos bitte auf das Bild klicken; Quelle: Youtube-Kanal von Politik Spezial
Dass sich über das Thema durchaus debattieren lässt, zeigt der Austausch darüber mit der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, kurz MWGFD. So hatten die MWGFD-Mitglieder Sucharit Bhakdi und Michael Palmer in einem Artikel mit der Überschrift «Gibt es Viren überhaupt?» geschrieben, Viren seien sehr wohl nachgewiesen worden. Ich – genau wie die Wissenschaftsplattform Next Level – publizierte dann Repliken dazu. Palmer wiederum antwortete dann auf meinen Beitrag – und zusammen mit Marvin Haberland und Konstantin Demeter habe ich dazu wieder eine Antwort verfasst (siehe hier).
Die Diskussion wurde aber dann abrupt vonseiten der MWGFD gestoppt, obgleich der MWGFD-Vorsitzende Harald Walach mir kurz zuvor noch per E-Mail geschrieben hatte, «diese Diskussion [zumindest] weiterhin schriftlich führen» zu wollen. Davor wiederum hatte Walach sogar vorgeschlagen, «im Rahmen der MWGFD eine Debatte zu lancieren», und zwar zwischen «Palmer und Engelbrecht per Zoom – anders wird es ja angesichts der Distanz nicht gehen». Walach wollte diese Debatte sogar selbst «moderieren». Er sei, wie er versicherte, «als ansatzweise medizinisch informierter klinischer Psychologe an dieser Debatte inhaltlich sehr interessiert».
Eine Weiterführung der Debatte hätte sicherlich sogar das Umfeld der MWGFD interessiert, obgleich sie selbst sicher kein Hort der «No-Virus-Fraktion» ist. Ein Indiz dafür ist etwa, dass im Telegram-Kanal der MWGFD die überwiegende Mehrzahl der Reaktionen auf meine erste Replik auf Bhakdis und Palmers Ursprungsartikel positiv ausfällt, während ein erheblicher Teil der Leser die Replik von Palmer auf meinen ersten Debattenschriftsatz negativ bewertete. Beide Posts weisen im Telegram-Kanal etwas mehr als 20.000 Views auf.
Ein weiteres Indiz dafür, dass das Thema Virusnachweis viele Menschen interessiert – mehr, als so manche/r womöglich wahrhaben möchte –, dass die Ärzte für Aufklärung (ÄfA) jetzt das Thema in ihrem Telegram-Kanal aufgegriffen haben. Der Titel des Posts lautet «Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht». Bezug genommen wird darin auf einen Artikel des Blogs Fassadenkratzer vom 7. März. In dem Post der ÄfA wird aus dem Artikel wie folgt zitiert:
«Auf diesem Blog [Fassadenkratzer] ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus. Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen.
Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie unter anderem mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus ‹SARS-Cov-2› geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.»
Erwähnt wird auch, dass die Kläger, vertreten von dem Rechtsanwalt Gerald Brei aus Zürich, vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken fordern und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat – und mittelbar die Bundesbehörden – erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien. Denn ohne einen konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder besonderen Lage (gemäß Epidemien-Gesetz) habe die nötige Rechtsgrundlage dafür gefehlt.
Was konkret die Frage nach der «Virus-Existenz» angeht, so habe Brei zunächst an die vier Koch-Postulate erinnert und daran, dass die alle erfüllt sein müssten, wenn man von einem wissenschaftlich einwandfreien Nachweis sprechen wolle, sowie an die notwendige Isolierung der behaupteten Virus-Struktur, den notwendigen Nachweis ihrer Einzigartigkeit und die Notwendigkeit der Durchführung von Kontrollexperimenten. Breit kommt demnach zu folgendem Schluss:
«Bis heute fehlt ein wissenschaftlicher Beweis für die Existenz des Virus «SARS-Cov-2». Samuel Eckert und das Corona Fakten-Team befragten sowohl kritische Virologen und Epidemiologen als auch Befürworter der Corona-Maßnahmen dazu, doch niemand konnte auch nur eine einzige Publikation nennen, bei der die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten für den Nachweis von SARS-Cov-2 in Form eines von allen übrigen Bestandteilen gereinigten Isolats eingehalten wurden.»
Das Urteil des Gerichts ist derweil schon ergangen, und zwar am 18. November 2024. Dennoch hielten der Blog Fassadenkratzer und die Äfa das Thema offenbar für so relevant, dass sie es jetzt aufgegriffen haben.
Transition News hat dies zum Anlass genommen und den Rechtsanwalt Brei um seine Einschätzung gebeten:
Transition News : Was hat Sie dazu bewogen, sich dieses selbst in Corona-Kritiker-Kreisen kontrovers diskutierte Thema juristisch «anzufassen»
Die Thematisierung des fehlenden Virus-Nachweises ist darauf zurückzuführen, dass in einer grundsätzlichen Staatshaftungsklage auch die grundlegendsten und wichtigsten Einwände geltend gemacht werden sollten, die das Problem an der Wurzel packen. Geholfen hat mir dabei die Lektüre Ihres Buches ‹Virus-Wahn› in einer Auflage von 2005, auf das ich früh aufmerksam gemacht wurde durch einen befreundeten Arzt. Ich habe das Buch wenig später auch rezensiert und im Sommer 2021 einen Artikel zu «Corona als Erkenntnis-Frage» verfasst.
Darauf gestützt hatte ich dann schon Anfang April 2020 dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG, eine Reihe konkreter Fragen gestellt, die alle nicht beantwortet wurden. Details dazu finden sich in der Beilage 4 zur Klage. Ohne Virus-Beweis war das Epidemiengesetz nicht anwendbar. Hilfsweise haben wir aber auch vorgetragen, dass die Folgen der – angeblichen – Corona-Pandemie die Maßnahmen nicht rechtfertigen konnten, selbst wenn hypothetisch ein Virus Sars-Cov-2 angenommen würde. Die Eidgenossenschaft hatte zuletzt nur noch eingewandt, dass eine Überlastung der Spitäler verhindert werden sollte. Das ist eine reine Schutzbehauptung, wie die eigenen Zahlen des BAG zeigen.
Wie bewerten Sie das Gerichtsurteil?
Die Urteilsbegründung ist für mich wenig überzeugend, auch wenn sich juristisch fast alles begründen lässt. Das ist der Grund, warum ‹WirMenschen› den Prozessverlauf auf der Webseite dokumentiert hat. Jeder soll sich selbst ein Urteil bilden können. Christoph Pfluger als Prozessbeobachter hatte kurz nach der mündlichen Verhandlung seine Eindrücke zusammengefasst.
Geht es juristisch noch irgendwie weiter – oder ist hier das Ende der Fahnenstange erreicht?
In der Schweiz ist damit der Rechtsweg erschöpft. Das Bundesgericht ist bei Staatshaftungsklagen wegen widerrechtlichen Handelns des Bundesrats die erste und letzte Instanz. Einige der Kläger prüfen momentan, ob sie Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – die Schweiz ist Mitglied des Europarats – erheben sollen. Ich bin damit nicht befasst.
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